Klarstellungen bezüglich der Angelegenheit des Heiligen Klosters Esphigmenou

Das Heilige Kloster Esphigmenou auf dem Heiligen Berg ist eines der zwanzig vorwiegend patriarchalen und stavropigalen Heiligen Klöster, die die monastische Gemeinschaft des Heiligen Berges Athos umfasst; unter der Aufsicht Seiner Allheiligkeit des Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus. Es steht in voller Kommunionsgemeinschaft mit allen Klöstern, Skiten und Zellen etc. des Heiligen Berges, wie auch mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel, dessen kanonisches Territorium der Heilige Berg ist, und mit allen anderen kanonischen Ortskirchen.

Nach einem Zeitraum, der sich von 1974 bis 2005 erstreckte, kehrte das Heilige Kloster Esphigmenou zum vollen kanonischen Status und zur kirchlichen Gemeinschaft zurück. Dies dadurch, dass die Heilige Gemeinschaft (Hierá Koinótis) des Heiligen Berges – in Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel – gemäß den Statuten des Heiligen Berges, eine neue monastische Gemeinschaft unter der Führung des nunmehr entschlafenen Abtes Archimandrit Chrysostomus (Katsoulieris) ernannt hatte. Die neue Bruderschaft des Klosters hat hiernach in Gänze allen gegenüber die Aufgaben, Pflichten und die Rechte des Heiligen Klosters Esphigmenou aufgenommen. Der derzeitige Abt des Esphigmenou Klosters ist Archimandrit Bartholomäus (Gazetas) und die Bruderschaft schließt 23 Mönche ein.

Bis heute wird das Heilige Esphigmenou Kloster übermäßig mit Problemen konfrontiert – durch unentschuldbare Teilnahmslosigkeit von Staatsangestellten im Hinblick auf die Durchführung der Entscheidungen, die von dem Ökumenischen Patriarchat, der Heiligen Gemeinschaft des Heiligen Berges und der griechischen Justiz getroffen wurden; eine Teilnahmslosigkeit, die vollkommen ungerechtfertigt und nachteilig für einen Staat ist, in dem das Rechtsstaatsprinzip gilt. Diese Probleme umfassen zum Beispiel: die andauernde Besetzung des zentralen Gebäudekomplexes des Klosters (im Norden der Athos-Halbinsel gelegen) und das illegale Vorenthalten der beweglichen und unbeweglichen Erbschätze des Klosters, seine heiligen Ikonen, seine kostbaren Reliquien, sein architektonisches Erbe; allgemein sein kulturelles Erbe, seine Bibliothek und die Archive des Klosters; ebenso, das andauernde Vorenthalten und Horten seiner wichtigen Besitztümer, die zu seinem Schaden verprasst werden; die Entheiligung all der Dinge, die dem Kloster heilig sind durch Schismatiker (die heilige Zentralkirche – das Katholikon, die Kapellen und die heiligen Altäre). Ebenso das kunstvoll kultivierte Verwirren der nach Christus benannten Gemeinde durch die Massenmedien bezüglich der Angelegenheit des Klosters, seines Namens, seine Repräsentanten etc. Ernsthafte Schwierigkeiten sind entstanden und entstehen weiter wegen dieser unentschuldbaren Unachtsamkeit der staatlichen Autoritäten, die „den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen“ und die einen Teil des Heiligen Berges im Stich gelassen haben, der institutionell direkt unter ihrer Jurisdiktion steht, und ihn somit ungeschützt, unbewacht und als einfache Beute für Eigeninteressen und selbstsüchtige Berechnungen zurückgelassen haben.

Die Esphigmenou Bruderschaft unter Archimandrit Bartholomäus, die von jeder kirchlichen und zivilen Autorität anerkannt wurde, stellt hiermit klar, dass sie aufgrund der vorher genannten Probleme immer noch nicht im Zentralgebäude des Klosters wohnt, sondern stattdessen im Gebäude der Klostervertretung („Konaki“) des Heiligen Klosters Esphigmenou, das in Karyes, der Hauptstadt des Heiligen Berges, gelegen ist. Die Personen, die im zentralen Gebäudekomplex des Klosters wohnen, sind weder Mönche des Heiligen Berges noch des Klosters Esphigmenou; leider haben sie es sich nur unrechtmäßig angeeignet und sind Schismatiker, denen die offizielle Vertreibung von dem Heiligen Berg bevorsteht. Tatsächlich wurden einige von ihnen auch von der griechischen Justiz für verschiedene Vergehen und Verbrechen verurteilt.

Um geistlichen Schaden zu verhindern – und allgemein gesprochen ist dies für den eigenen Nutzen eines Jeden – sollte jede Person guten Willens von jeglicher kirchlichen Gemeinschaft von diesen Besetzern Abstand nehmen, wie auch von jeder Art von finanziellem Austausch mit ihnen, um zu vermeiden, in kriminelle Vergehen verwickelt zu werden (beispielsweise die illegale Nutzung von Dokumenten zur Befreiung von der Umsatzsteuer).

Wir empfehlen demütig, dass – um sich persönlich zu schützen – jede Person guten Willens, wenn sie in Kontakt mit diesen selbsternannten „Esphigmenou-Mönchen“ kommt, angemessen untersuchen und feststellen sollte, ob es sich bei diesen tatsächlich um kanonische Mönche des Heiligen Berges und von Esphigmenou handelt, denen nicht die offizielle Vertreibung bevorsteht, oder ob sie Schismatiker oder verurteilte Personen sind. Schließlich trägt die kanonische Bruderschaft keinerlei Verantwortung für den potentiellen geistlichen oder anderweitigen Schaden, der auf Grund des Umgangs oder des Austauschs mit diesen Besetzern der Gebäude unseres Heiligen Klosters entstehen könnte.

Das Heilige Kloster Esphigmenou geht weiter auf seinem Weg und ist sich dabei seiner Mission und seiner langen Geschichte und Tradition bewusst, mit vollkommenem Respekt gegenüber den Gebräuchen und Traditionen des Heiligen Gartens unserer Herrin der Gottesgebärerin, während es die volle Durchsetzung der Gesetze auf dem Heiligen Berg im Hinblick auf diesen speziellen Fall und die Verflüchtigung von unverantwortlichen Gerüchten, die seinen Namen umgeben, anstrebt. Es weitet weiterhin seine unerschütterliche Einladung an alle nah und fern aus, innerhalb des Rahmens der Kirchlichen Kanonizität und der zivilen Legitimität mitzuarbeiten, und währenddessen stets mit überfließender Liebe und Gebeten die Wiederauferstehung und die Rückkehr der fehlgeleiteten Besetzter-Brüder zu erwarten, die in einem Zustand des Schismas und der Illegalität sind. Noch einmal sagt das Kloster, dass es – als die einzige legale und anerkannte Autorität – alles für ihre vollkommene Wiedereingliederung in die Gemeinschaft des Heiligen Berges tun wird.

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[1] Der Begriff stavropegial wird heute verwendet für Klöster und Gemeinden, die durch eine besondere historische Situation direkt dem Patriarchen oder der Synode unterstellt sind, und nicht dem Ortsbischof.